Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
Für alle Verträge der Oberhafenkantine Replika Berlin UG mit Veranstaltern (insbesondere Nutzungsverträge) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nichts Abweichendes schriftlich im Einzelvertrag vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Veranstalters (gleich welcher Art) werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Oberhafenkantine Replika Berlin UG diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Aufgaben und Pflichten des Veranstalters, Sorgfaltspflicht, Sicherheit, Schäden
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Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die überlassenen Räume einschließlich der darin befindlichen Einrichtungen schonend und pfleglich behandelt und in einem sauberen Zustand gehalten werden.
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Beeinträchtigungen für die Sicherheit oder Schäden sind unverzüglich der Oberhafenkantine Replika Berlin UG oder deren Beauftragten anzuzeigen. Bei bestehender Gefahr hat der Veranstalter die zur Vermeidung eines Schadenseintritts oder zur Verminderung der Schadensfolgen erforderlichen Maßnahmen selbst zu veranlassen. Unterlässt der Veranstalter die Anzeige oder unterlässt er die erforderlichen Sofortmaßnahmen, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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Gesetzliche Vorschriften, behördliche Genehmigungen und Anordnungen
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Der Veranstalter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Betriebsverordnung, die Lärmschutzverordnung sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu berücksichtigen.
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Der Veranstalter hat die für die beabsichtigte Nutzung maßgeblichen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Gesetze über den Jugendschutz in eigener Verantwortung zu beachten und einzuhalten.
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Es obliegt dem Veranstalter soweit es die persönlichen oder unternehmensspezifischen Genehmigungsvoraussetzungen betrifft, die für ihn und sein Unternehmen erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen, für deren Aufrechterhaltung während der Nutzungsdauer zu sorgen und Anordnungen der Ordnungsbehörden, auch wenn sie nachträglich gemacht werden, zu erfüllen. Der Veranstalter hat die erforderlichen behördlichen Genehmigungen der Oberhafenkantine Replika Berlin UG auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Aufbau und Abbau
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Für die Auf- und Abbauarbeiten hat der Veranstalter die Zeit so ausreichend zu bemessen, dass die Arbeiten vollständig und gefahrlos durchgeführt werden können. Termine für die Arbeiten sind ablauforganisatorisch zu koordinieren und – unabhängig von den vertraglich festgelegten Auf- und Abbauzeiten – rechtzeitig mit der Oberhafenkantine Replika Berlin UG abzustimmen.
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Der Veranstalter ist ohne Absprache mit der Oberhafenkantine Replika Berlin UG nicht berechtigt, in Fußböden, Wände, Decken etc. Nägel einzuschlagen, Schrauben anzubringen und/odersonstige Einrichtungen und Geräte mit dem Gebäude fest zu verbinden.
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Der Veranstalter ist zur Durchführung aller Arbeiten verpflichtet, die dazu notwendig sind, dass sich die Location der Oberhafenkantine Replika Berlin UG am Ende der Nutzungsdauer in dem Zustand befindet, in dem sie vor Beginn der Aufbauarbeiten war. Jede Form von Einbauten und Ausstattung, mit denen der Veranstalter die überlassene Location versehen hat oder die er durch von ihm beauftragte Dritte hat vornehmen lassen, hat er vollständig zu beseitigen.
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Über die Rückgabe der überlassenen Location ist ein gemeinsames Begehungsprotokoll zu fertigen. In diesem sind Beanstandungen und ggf. bestehende Mängel und Fristen zu deren Beseitigung zu vermerken. Das Protokoll ist von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
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Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche von ihm und/oder beauftragten Dritten eingebrachten Sachen, gleich welcher Art, insbesondere Aufbauten und Einrichtungen unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen.
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Zurückgelassene Gegenstände werden von der Oberhafenkantine Replika Berlin UG auf Kosten des Veranstalters nach einer Frist von 3 Tagen nach Veranstaltung entsorgt.
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Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Speisereste/ bzw. durch Catering entstandener Müll bis zum Ende des Nutzungszeitraums entsorgt und abtransportiert wird. Zurückgelassener Abfall wird von der Oberhafenkantine Replika Berlin UG auf Kosten des Veranstalters entsorgt.
Ausstattung
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Der Umfang der durch den Veranstalter eingebrachten Ausstattung (z.B. Auf- und Einbauten, Maschinen, Geräte, Möbel, Dekorationsmaterialien, etc.) ist vorab mit der Oberhafenkantine Replika Berlin UG abzustimmen.
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Die Ausstattung darf nur unter Einhaltung bestehender gesetzlicher Sicherheitsvorschriften eingebracht und errichtet werden. Sie muss insbesondere den Brandschutzbestimmungen entsprechen und ist nur in schwer entflammbarer Beschaffenheit (DIN 4102 B1) zulässig.
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Durch das Einbringen der Ausstattung dürfen Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege weder verstellt, verhängt noch sonst in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Das Über- oder Abdecken von Sicherheitsbeleuchtung und Piktogrammen ist untersagt. Bewegungs- und Stellflächen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind ebenso wie Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen jederzeit freizuhalten.
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Aufbauten, Dekorationen, Beleuchtungs- und sonstige Geräte müssen in fachmännischer Ausführung erstellt, tragfähig und standsicher sein. Verletzungen durch Splitter und scharfe Kanten sowie sonstige gesundheitliche Schädigungen müssen ausgeschlossen sein. Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2,5 Meter vom Fußboden entfernt bleiben. Ausgenommen hiervon sind Ausstattungen auf ausgewiesenen Bühnen- und Szenenflächen.
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Das Verlegen von nicht den VDE-Vorschriften entsprechenden Leitungsmaterialien ist untersagt.
Organisationsmanagement/ Durchführung der Veranstaltung
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Der Veranstalter trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung.
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Der Veranstalter sorgt für ein qualifiziertes Organisationsmanagement, in dem Anordnungs- und Entscheidungsrechte klar geregelt sind. Er hat der Oberhafenkantine Replika Berlin UG einen Verantwortlichen zu benennen, der während der Veranstaltung und deren Auf- und Abbau ständig anwesend und erreichbar ist und auf die Einhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs achtet.
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Der Veranstalter ist für die hinreichende Eignung des durch ihn eingesetzten Personals verantwortlich. Für den notwendigen Umfang an geeigneten technischen Fachkräften für die genutzten Maschinen und Geräte hat der Veranstalter Sorge zu tragen.
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Mit der Bedienung bühnentechnischer Einrichtungen, Beleuchtungs-, Ton-, Medien- und Maschinenanlagen dürfen nur erfahrene und zuverlässige Personen, die über 18 Jahre sind, beauftragt werden.
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Den Beauftragten der Oberhafenkantine Replika Berlin UG ist jederzeit Zutritt zu der Location zu gestatten.
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Die Oberhafenkantine Replika Berlin UG ist berechtigt, den Austausch von Kräften des Veranstalters, einschließlich des Personals von Dritten, zu verlangen, soweit ein sachlicher Grund, insbesondere der Verdacht eines Fehlverhaltens vorliegt.
Wertsachen und Garderobe
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Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände, welche von dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern, seinen Beauftragten, etwaigen Untermietern, Besuchern oder sonstigen Dritten mitgebracht werden, wird von der Oberhafenkantine Replika Berlin UG keine Haftung übernommen. Der Veranstalter hat ggf. für eine entsprechende Versicherung selbst zu sorgen.
Nutzungsänderung, Untervermietung, sonstige Gebrauchsüberlassung
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Der Veranstaltungsort (Location) darf vom Veranstalter ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und für die vertraglich festgelegte Dauer genutzt werden. Eine Änderung oder Erweiterung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Oberhafenkantine Replika Berlin UG.
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Eine – auch teilweise – Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Oberhafenkantine Replika Berlin UG gestattet.
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Im Falle der Untervermietung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung hat der Veranstalter für das Verhalten des Untermieters oder desjenigen, dem er den Gebrauch der Location überlassen hat, wie für eigenes Verhalten gegenüber der Oberhafenkantine Replika Berlin UG einzustehen.
Gewährleistung
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Die Übernahme der Location erfolgt nach deren eingehender Besichtigung. Mit der Übernahme anerkennt der Veranstalter, dass sich die Location in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.
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Mängel, die die Tauglichkeit der Location zu dem vertragsgemäßen Gebrauch mindern, berechtigen den Veranstalter nur dann zu einer Zurückbehaltung oder Minderung des vereinbarten Nutzungsentgeltes, wenn er den Mangel gegenüber der Oberhafenkantine Replika Berlin UG nach Art und Umfang unverzüglich angezeigt hat und die Oberhafenkantine Replika Berlin UG trotz angemessener Fristsetzung mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist.
Besucherzahl, Verkauf von Speisen und Getränken, Verkehrssicherungspflichten
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Der Veranstaltungsort Oberhafenkantine Replika Berlin UG ist für eine Gesamtpersonenanzahl von 199 zugelassen. Das Kunstwerk/Gebäude Oberhafenkantine Replika ist für Personenanzahl von 60 zugelassen. Das Obergeschoss des Kunstwerks/Gebäudes Oberhafenkantine Replika ist keine Veranstaltungsfläche und darf nicht betreten werden. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Veranstaltungsfläche zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird.
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Der Veranstalter versichert bei der Ausgabe der Eintrittskarten für die Veranstaltung, die angegebene zulässige Höchstzahl an Personen auf den einzelnen Flächen zu beachten und nicht zu überschreiten.
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Der Veranstalter ist zur Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften, insbesondere im Bezug auf die Einhaltung der Lautstärkeregelungen, verpflichtet. Der Veranstalter stellt die Oberhafenkantine Replika Berlin UG insofern von der Zahlung sämtlicher Ordnungsgelder, welche wegen etwaiger Nichteinhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erhoben werden, frei.
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Die Rechte zur Ausgabe von Speisen und Getränken während der gesamten Dauer der Veranstaltung liegen beim Veranstalter. Der Verkauf von Non-Food-Artikeln (Merchandising) durch den Veranstalter ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin möglich.
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Der Veranstalter übernimmt mit Übernahme der Location bis zum vollständigen Abbau die Verkehrssicherungspflichten und stellt dider Oberhafenkantine Replika Berlin UG von Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die von ihm genutzten Räumlichkeiten und Einrichtungen frei. Die Instandhaltungsverpflichtungen der Oberhafenkantine Replika Berlin UG bleiben hiervon unberührt.
Sicherheitspersonal
Sofern erforderlich darf nur qualifiziertes Einlass- und Ordnungsdienstpersonal eingesetzt werden. Das Einlass- und Ordnungsdienstpersonal muss mit der Versammlungsstätte vertraut sein und über fachkundige Räumungshelfer verfügen.
Die Anzahl des notwendigen Einlass- und Ordnungsdienstpersonals wird durch die Art der Veranstaltung, die Anzahl der Besucher, potentielle Veranstaltungsrisiken und durch ggf. zusätzliche Anforderungen der Bau- und Ordnungsdienstbehörden bestimmt und auf dieser Grundlage von der Oberhafenkantine Replika Berlin UG festgelegt. Der Veranstalter erhält hierüber eine Disposition muss diese spätestens 14 Tage vor Veranstaltung bestätigen und buchen.
Ist nach Prüfung des Sicherheitskonzepts des Veranstalters oder aufgrund tatsächlicher Umstände noch Bedarf zur Sicherung des Location bzw. der Nachbarschaft oder der geordneten Veranstaltungsdurchführung erkennbar, wird – soweit erforderlich – weiteres Sicherheitspersonal von der Oberhafenkantine Replika Berlin UG zur Gefahrenabwehr gestellt.
Reinigung / WC / Nebenkosten
Die Endreinigung und optionale Zwischenreinigung der genutzten Veranstaltungsflächen wird nach der im Mietangebot angegebenen Pauschale abgerechnet.
Die WCs und Abflüsse sind nur bestimmungsgemäß zu nutzen. Gegenstände gleich welcher Art (z.B. Zitronenschalen, Zigarettenkippen, Damenbinden) wegzuspülen ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung sind die Kosten für eine Reparatur im vollen Umfang vom Veranstalter zu tragen.
Für die Entsorgung von anfallendem Müll, über die vereinbarte Menge hinaus, wird durch die Oberhafenkantine Replika Berlin UG mit EUR 100,00/m3 berechnet. Für die Beseitigung von Sondermüll ist die Mieterin selbst und auf eigene Kosten unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Befüllung der Tonnen (wegwerfen) ist auf die Trennung zwischen Papier- und Gewerbeabfall zu achten. Ein Missachten wird ebenfalls mit EUR 100,00/m3 in Rechnung gestellt.
Haftung der Oberhafenkantine Replika Berlin UG
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Die Oberhafenkantine Replika Berlin UG haftet vertraglich und außervertraglich lediglich wie folgt:
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a) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit sowie im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit uneingeschränkt, soweit eine solche Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist;
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b) bei vorsätzlichen oder grob fährlässigen Pflichtverletzungen, wobei bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist;
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c) bei sonstiger Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
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Soweit die Haftung nach vorstehenden Buchstaben b) und c) für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, gilt dies auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Auch im Übrigen ist in diesen Fällen die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
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Soweit die Haftung gemäß vorstehenden Absätzen 1 bis 2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Oberhafenkantine Replika Berlin UG.
Kündigung, Stornierung
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Die Parteien sind berechtigt, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Oberhafenkantine Replika Berlin UGinsbesondere vor, wenn
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a) der Veranstalter seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachhaltig verletzt (z.B. fehlende Zustimmung bei erheblicher Nutzungsänderung, nachhaltiger Verstoß gegen die im Vertrag nebst Anlagen genannten Sicherheitsbestimmungen und – auflagen),
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b) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist oder durch die Durchführung der Veranstaltung gegen geltende Gesetze bzw. behördliche Verfügungen und Auflagen verstoßen wird bzw. erforderliche behördliche Erlaubnisse nicht erteilt werden.
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Macht die Oberhafenkantine Replika Berlin UG von dem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, so behält die Oberhafenkantine Replika Berlin UG die Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts und sonstigen Nebenkosten unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen.
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Wird die Veranstaltung aus einem von der Oberhafenkantine Replika Berlin UG nicht zu vertretenden Grund storniert, ist die vertraglich vereinbarte Miete zu 100% zu zahlen.
Sonstiges
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In sämtlichen Ankündigungen zur Veranstaltung ist der Veranstaltungsort wie folgt zu bezeichnen: Oberhafenkantine Replika Berlin UG Am Flutgraben 2 12435 Berlin
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Das Logo der Oberhafenkantine Replika Berlin UG darf nur nach vorheriger Absprache mit der Oberhafenkantine Replika Berlin UG unter Beachtung des Corporate Design benutzt werden. Sämtliche Schriftstücke, Plakate, Auftritte im Internet oder in ’anderen Medien, auf bzw. bei denen das Logo verwendet werden soll, müssen vor der Publikation der Oberhafenkantine Replika Berlin UG zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies gilt ebenso auch für alle anderen Druckerzeugnisse und Medienauftritte, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung produziert werden sowie sämtliche Pressemitteilungen.
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Werbevorrichtungen, Schilder, Transparente etc. dürfen innerhalb und außerhalb der Location nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch die Oberhafenkantine Replika Berlin UG angebracht werden. Sie sind innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer wieder zu entfernen.
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Der Veranstalter darf ohne Zustimmung der Oberhafenkantine Replika Berlin UG keine Foto- oder Filmaufnahmen zum Zwecke der gewerblichen Anfertigung von Aufnahmen bei Veranstaltungen zulassen.
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Der Veranstalter ist für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften (Bild, Wort etc.) sowie für die Zahlung der Künstlersozialabgabe selbst verantwortlich. Er stellt die Oberhafenkantine Replika Berlin UG für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtungen von Ansprüchen Dritter frei.
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Liefertätigkeiten auf das grundstcük insbesondere nach 22 Uhr, sind nur nach Zustimmung der Oberhafenkantine Replika Berlin UG möglich.
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Der Veranstalter sorgt – soweit erforderlich – durch den Einsatz von eigenem Personal für den geordneten Ablauf des Lieferverkehrs.
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Die Ein und Ausfahrten auf dem Parkplatz und die Durchfahrt vor der Oberhafenkantine Replika Berlin UG sind stets freizuhalten.
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Es ist der Oberhafenkantine Replika Berlin UG freigestellt für den geordneten Lieferverkehr Security- Personal zu Lasten des Veranstalters zu buchen.
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Fahrzeuge müssen unverzüglich bewegt werden können. Die Mobilnummer des Fahrers ist hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen.
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Den Anweisungen der Beauftragten der Oberhafenkantine Replika Berlin UG ist Folge zu leisten.
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Es gilt die StVO.
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Die Nutzung der Parkplätze auf dem Gelände ist nur nach Absprache mit der Oberhafenkantine Replika Berlin UG gestattet.
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Das Betreiben von Tonanlagen auf der Außenfläche ist nur nach Absprache mit der Oberhafenkantine Replika Berlin UG gestattet.
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Das Betreiben von Tonanlagen nach 22.00 Uhr ist nur nach Absprache mit der Oberhafenkantine Replika Berlin UG gestattet.